Die Arbeitsassistenz ist einerseits Partner für Menschen, die …
- in der Steiermark wohnen
- nach Absolvierung der Schulpflicht auf Lehrstellensuche sind
- auf Arbeitsplatzsuche sind
- Berufsorientierung benötigen
- eine individuelle Arbeitsplatzausstattung brauchen
- eine Aus- oder Weiterbildung anstreben
- aufgrund von Beeinträchtigungen (Sehbehinderung oder Blindheit) Probleme am Arbeitsplatz haben
- aufgrund Ihrer Sehschädigung von Kündigung bedroht sind
Andererseits ist die Arbeitsassistenz Partner für Betriebe, die …
- Arbeitnehmer/innen mit Sehbehinderung oder Blindheit beschäftigen
- an einer Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen mit Sehschädigung interessiert sind
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!
Ihr Vorteil:
- Beratung
- Kennen lernen neuer möglicher Mitarbeiter/innen
- Praktische Arbeitserprobung
- Verkürzung der Einschulungszeit bei Einstellung
- Hilfsmittelausstattung
- Abwicklung der Formalitäten
- Lohnkostenzuschüsse
- Begleitung in beruflichen Krisensituationen
Die Dauer der Betreuung:
Die Dauer der Begleitung durch die Arbeitsassistenz ist mit jeweils einem Jahr begrenzt, kann jedoch bei Bedarf und nach Rücksprache mit den Fördergebern nach individuellen Bedürfnissen verlängert werden.
Das Projekt Arbeitsassistenz wird aus den Mitteln des Sozialministeriums finanziert.