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Inhalt

Bibliothek / Ludothek

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Entlehnberechtigt sind Menschen jeden Alters, unabhängig von einer Sehbehinderung oder Blindheit.

Aufnahmebedingungen sind die Angabe der persönlichen Daten (Wohnsitz, Telefon, Geburtsdatum) sowie die Entrichtung einer einmaligen Einschreibgebühr ab dem vollendeten 15. Lebensjahr

Einschreibgebühr: € 5,- einmalig zu entrichten, ab 15 Jahren

Entlehngebühr für Bücher: € 0,50 pro Buch für 4 Wochen

Entlehngebühr für Hörbücher:
€ 1,- für 4 Wochen

Entlehngebühr für Spiele: €1,- für 6 Wochen

Fernleihe:
unentgeltlich für Menschen mit Blindheit, die nicht mobil sind, ansonsten 1,50 € Bearbeitungsgebühr plus Versandspesen.

Unentgeltlich entlehnen Kinder und Schüler bis 15 Jahre, blinde LeserInnen sowie Hausbewohner.

Mahngebühr: € 2,- Aufwandsentschädigung pro Monat und Medium.

Kataloge in Blindenschrift, Normal- und Großdruck sowie über Email stehen allen Interessierten gegen Kostenersatz zur Verfügung.

Besuchen Sie uns

  • in der Bibliothek während unseren Öffnungszeiten
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