Bibliothek / Ludothek
Entlehnberechtigt sind Menschen jeden Alters, unabhängig von einer Sehbehinderung oder Blindheit.
Aufnahmebedingungen sind die Angabe der persönlichen Daten (Wohnsitz, Telefon, Geburtsdatum) sowie die Entrichtung einer einmaligen Einschreibgebühr ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
Einschreibgebühr: € 5,- einmalig zu entrichten, ab 15 Jahren
Entlehngebühr für Bücher: € 0,50 pro Buch für 4 Wochen
Entlehngebühr für Hörbücher: € 1,- für 4 Wochen
Entlehngebühr für Spiele: €1,- für 6 Wochen
Fernleihe: unentgeltlich für Menschen mit Blindheit, die nicht mobil sind, ansonsten 1,50 € Bearbeitungsgebühr plus Versandspesen.
Unentgeltlich entlehnen Kinder und Schüler bis 15 Jahre, blinde LeserInnen sowie Hausbewohner.
Mahngebühr: € 2,- Aufwandsentschädigung pro Monat und Medium.
Kataloge in Blindenschrift, Normal- und Großdruck sowie über Email stehen allen Interessierten gegen Kostenersatz zur Verfügung.
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